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BVerwG, 13.03.1985 - 5 B 116.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Beschwerdegrund - Bestimmung der Geringfügigkeit von Mitteln zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs - Qualifizierung der Telefonhilfe für pflegebedürftige und ältere Personen als ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 24.05.1984 - 6 B 50.83
- BVerwG, 22.11.1984 - 5 B 116.84
- BVerwG, 13.03.1985 - 5 B 116.84
- BVerwG, 28.06.1985 - 5 B 116.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.11.1969 - V C 43.69
Kosten des Hilfsmittels bei Eingliederungsbeihilfe - Kosten zur Erhaltung des …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 5 B 116.84
Bereits im Urteil vom 5. November 1969 (BVerwGE 34, 164) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß zur Deckung eines Bedarfs erforderliche Mittel dann geringfügig in Sinne des § 85 Nr. 2 BSHG sind, wenn der zur Beseitigung der Notlage notwendige Aufwand in einem unangemessenen Verhältnis zum Nutzen steht oder wenn der Bedarf nach der allgemeinen Verkehrsanschauung so gering ist, daß er sich einer wirtschaftlichen Betrachtung entzieht.